Ferdinand, Bischof zu Corvey, belehnt den Amtmann Friedrich Joseph Klöpper zu Hinneberg als Bevollmächtigten der erwähnten Obriststallmeisterin von Westphal, geborene von der Asseburg, zu Mitbehuf ihrer Schwester Kinder Hermann Werner, Friedrich Wilhelm, Therese und Ferdinandine von Bochholtz wie auch ihrer noch lebenden Schwester, der Gräfin von Wollf Metternich zur Gracht, mit: - dem Amt zu Erkeln (Erkelen), mit Gericht, Diensten, Schäferei und vier Bauernhöfen, - dem Steinberg und Osterberg, - Bentzen [Bensen bei Brakel, wüst], - Vogelsang, - dem Hof zu Kollerbeck, - dem Gut Ickenrode [Ikenrode bei Brakel, wüst], - dem Meierhof zu Hersentorp [wüst], - fünf Meierhöfen zu Hembsen (Hemsen), - einer Hufe Land zu "Hundeslohe" bei "Fliesmarsen" und bei "Marbe", - dem Eickhof zu "Heinhausen", - dem "Spriege", - zwei Bauhöfen zu "Sebecke", - dem Kohnlahof zu Flechten [wüst], - dem Amt und fünf Hufen zu Steinhausen, - zwei Kottstätten und dem "Dornhof" zu Obern Sülbeck, - und dem "Klockenhof".

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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