Papst Julius II. zeigt dem Erzbischof Philipp von Köln an, daß er auf dessen Bitte 2 Suffraganbischöfe angewiesen habe, ihm das Pallium zu überreichen, er ermahnt ihn dasselbe nur innerhalb der Kölnischen Kirche und an den dort üblichen Tagen zu tragen und der Demut und der Gerechtigkeit sich zu befleißigen. d. Rome apud S. Petrum, IX. Kalend. Martii pont. anno VI.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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