Jakob Steritz und Martin Schon, beide B. zu Kirchheim u.T., dort gef., weil sie unter Mißachtung einer älteren Urfehde wiederum ohne Erlaubnis des Herzogs fremden Herren im Kriege zugezogen waren, vor dem Stadtgericht peinlich beklagt und dazu verurteilt, daß ihnen vom Nachrichter die beiden vorderen Finger der rechten Hand abgehauen werden und daß sie künftig keine Waffen mehr tragen und allen jährlichen [?] Gesellschaften und Zechen meiden sollen, jedoch mit Rücksicht auf ihre Frauen und unerzogenen Kinder und ihre Armut von der Vollstreckung der erstgenannten Strafe befreit, verpflichtet sich, die übrigen Bestimmungen des Urteils auszuführen, sich künftig wohl zu verhalten, keine fremden Dienste mehr ohne Erlaubnis anzunehmen, schwören U.