Mainz, 1625.10.12. (Richter Hettisch). Eheberedung zwischen dem ehrenhaften und vornehmen Matthes von Bohn, kölnischem Schiffmann, ledig, und Frau Spes, Ww. Herrn Kaspar Krampfen von Hamburg (-berg ?): Der Vater des Hochzeiters, Gerhard von Bohn, verspricht seinem Sohn 200 Goldgulden mitzugeben; die Hochzeiterin bringt in die Ehe Besitz und Wohnhaus. Für den Fall, daß die Ehe kinderlos bliebe, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so behält sie ihr Zubringen, das zum Leib Gehörige, die halbe Errungenschaft, sodann 200 Goldgulden aus seiner Nahrung; stirbt sie zuerst, so behält er sein Zubringen, das zum Leib Gehörige, die halbe Errungenschaft und 200 Rtl. aus ihrer Nahrung. Z.: 1) Für ihn: Gerhard von Bohn, Konrad von Merumb und Peter Stalpf; 2) für sie: Herr Peter Schloeßer, Gerichtsschreiber, Philipp Gulfricht und Christoph Rottenberger.

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