Bernhard Brüning (Bryning) von Plieningen (Blieningen) ertauscht mit Bewilligung des Abts Johann [von Fridingen] von Bebenhausen von Hans Krainer allda dessen Eckhaus, welches bisher in des Klosters Hof und Lehen zu Plieningen (Blieningen) gehört hatte, als zinsfrei und eigen gegen ein anderes, bisher von Brüning (Bryning) besessenes Haus, welches nunmehr zu des Klosters Hof und Lehen gehören soll, und verpflichtet sich, den früher von seinem alten Haus an das Kloster bezahlten Zins von 6 Schillingen und 100 Eiern nunmehr von seinem neuen Haus zu entrichten.