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Heinrich Eigenmann aus Erpfingen, schwerer Strafe verfallen, weil er mit anderen während der Bauernunruhen wider obrigkeitliche Verbote in der Lauchert gefischt hatte, jedoch auf Fürbitte dessen, der die Wasser innehat, mit einer milderen Strafe belegt, schwört U. und gelobt unter Eid, ohne obrigkeitliche Erlaubnis sein Leben lang nicht mehr zu fischen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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