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Hans Ernst, Müller zu Berg, reversiert Herzog Christoph auf die bestandsweise Belehnung mit der herrschaftlichen Mühle zu Berg, am Stuttgarter Ufer des Neckars gelegen, die zuvor Hans Hermann Miller innehatte; er verspricht, jährlich auf vier Ziele von jedem Rad 13 Scheffel (neues Landmeß), zusammen 78 Scheffel Mühlenkorn in die herzogliche Kellerei Stuttgart zu zinsen, den üblichen Mühlenteil zu nehmen und die Mühlenordnung zu achten. Während der Bestandszeit stehen dem A. die Nutzung an 1 T. Wiesen zu Stuttgart sowie 24 Klafter Brennholz aus den fürstlichen Wäldern zu, wogegen er die Mühle mit Einrichtung auf seine Kosten unterhalten muß.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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