Rosina von Helmstatt und Peter von Helmstatt zu Gimpern, fürstlich markgräflich badischer Forstmeister zu Durmersheim, ihr Bruder, Walter Greck zu Kochendorf und Ludwig Karl von Helmstatt zu Bischofsheim, ihre Vettern, urkunden, daß sie heute die Dorothea von Neuenhaus, Äbtissin und den Konvent des freiadeligen Stifts Oberstenfeld gebeten haben, nachdem Rosina sechs Jahre lang in ihren Schul- und Lehrjahren gewesen ist, die Gebräuche und Ordnungen des Stifts kennengelernt hat, weshalb von ihr auch eine Verpflichtung übergeben wurde, worauf Äbtissin und Konvent sie in das Stift aufgenommen und ihr, wie anderen Chorjungfrauen auch eine ganze Pfründe übertragen haben. Sie verspricht deshalb, ihre Verschreibung und die Ordnung, auch was künftig mehrheitlich beschlossen wird, einzuhalten und nicht dagegen zu handeln. Sie begibt sich daher in Schutz und Schirm und den Gehorsam der Äbtissin und verzichtet auf alle Rechtsbehelfe dagegen.