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Hans Schüler von Ennabeuren, zu Wittlingen gef., weil er eine frühere Verschreibung gebrochen, indem er Wild hatte erlegen helfen und Teile davon angenommen hatte, jedoch auf Bitten seiner Freundschaft, auch seiner Frau und Kinder mit der Auflage freigel., die in der früheren Verschreibung auferlegte Bürgschaft von 30 fl sowie Atzung und Unkosten zu bezahlen und sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, schwört U. und verspricht eidlich, dies zu halten. H. Schüler war zuerst wegen des Verdachts, Wildfrevler beherbergt zu haben, zu Münsingen ins Gefängnis gekommen, jedoch nach Leistung einer U. und Bezahlung von 30 fl wieder freigelassen worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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