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Kaiser Karl (IV.) tut dem Grafen Ulrich dem Älteren von Helfenstein die Gnade, dass er selbst vor kein anderes Gericht als das kaiserliche Hofgericht und seine Untertanen überhaupt vor kein fremdes Gericht gezogen werden dürfen.
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Kaiser Karl (IV.) tut dem Grafen Ulrich dem Älteren von Helfenstein die Gnade, dass er selbst vor kein anderes Gericht als das kaiserliche Hofgericht und seine Untertanen überhaupt vor kein fremdes Gericht gezogen werden dürfen.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 95 Bü 2}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 95 Helfenstein, Grafschaft
Helfenstein, Grafschaft >> 1. Kaiserliche Freiheiten und Gnaden, Belehnungen und Verpfändungen >> Kaiserliche Freiheiten und Gnaden, Belehnungen und Verpfändungen, Teil 2
1373 März 13 (sonntag Reminiscere)
Urkunden
Kaiserliche Freiheiten und Gnaden, Belehnungen und Verpfändungen, Teil 2