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Ulrich Ponntenman (Ponthenman, Ponterman), B. zu Stuttgart, aus untenstehenden Gründen zweimal gef., am Tage dieser Verschreibung vor Gericht gestellt, auf sein Bitten jedoch vom strengen Rechtsverfahren befreit, nimmt stattdessen die eidliche Verpflichtung auf sich, keine Waffe mehr zu tragen und keine Zeche mehr zu betreten, und schwört U. Das erste Mal wurde er verhaftet und ins Gefängnis gebracht, weil er die am Nikolaustag (6. Dez.) fällige gewöhnliche Steuer nicht bezahlt hatte und weil er trotzdem weiter in der Stadt geblieben war, obwohl jeder, der seine Steuer nicht bezahlte, durch seinen Bürgereid verpflichtet war, mit seiner Familie die Stadt zu verlassen; das zweite Mal, weil er das bei seiner Entlassung aus der ersten Haft gegebene Versprechen, seine Steuer innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen oder die Stadt zu verlassen, ebenfalls nicht gehalten hatte. Bei seiner zweiten Verhaftung, die in der Vorstadt erfolgte, hatte er außerdem die geschworenen Stadtknechte geschmäht und einen von ihnen, Hans Trösch, mit der Waffe bedroht. Beilage: Bittschreiben des Ulrich Pontenman an den Hz., wieder Waffen tragen und in eine Zeche gehen zu dürfen. Er verweist darauf, daß er keinen der Stadtknechte verletzt habe, er selbst sei dagegen von ihnen besinnungslos geschlagen worden (9 Locher im Kopf), so daß er mit den Sterbesakramenten habe versehen werden müssen; anschließend sei er 3 Wochen bei Wasser und Brot im Turm gelegen und habe bei seiner Entlassung 6 fl für die Atzung bezahlen müssen. Unter Hinweis darauf, daß er dem Hz. auf 9 Reisen gedient und ihm vor Weinsberg manches Mal Trauben gebracht habe, bietet er dem Hz. seine treuen Dienste wieder an, und wenn der Hz. eine böse "Lucken" habe, da solle er ihn hinstecken, Pap. o. D. Kanzleivermerk: Die Räte sollen den Pontemann bei seiner Verschreibung belassen, gegeben am Gallustag (Okt. 10) Anno [15[15.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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