Suchergebnisse
  • 896 von 1.387

Die Witwe und Gebrüder der Häuser zur Borg, Alvinckhoff und Sunger bekunden, daß zwischen dem verstorbenen Dompropst Adolf Heinrich Droste und dem ebenfalls verstorbenen Vater Hermann von Kerckerinck ein Streit wegen des Korn- und blutigen Zehnts auf der Münstergeist wegen fehlenden männlichen Lehenträgers vor dem münsterischen Offizialat und dem Reichskammergericht zu Speyer verhandelt, danach aber mit dem Dompropst Otto Heinrich Schmisinck ein Vergleich geschlossen worden ist. Die Witwe Bernhard von Kerckerincks und ihre unmündigen Kinder sollen das genannte Lehen als Mannlehen weiter genießen oder zum Ausgleich 200 Rtl. erhalten, wofür eine Wiese an der Schweringheide zwischen dem Haus der Woeste und Maikotten, zum Lehngut Pleister gehörig, ihnen als Lehen überlassen werden soll, die sie der Dompropstei als Lehen auftragen. Siegelankündigungen. Unterschriften des Dompropsts Otto Heinrich Korff gen. Schmisinck, der Maria Margareta geb. Valke, Witwe von Kerckerinck zur Borg, des Hermann Kerckerinck zu Alvinckhoff und des Heinrich Kerckerinck zur Sunger.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...