1522 Juni 26 (Do nach Johannis Baptistae) Wolf von Alfingen zu Hohenalfingen, Balthasar Adelmann von Adelmannsfelden zu Schechingen, Rudolf von Ebnen zu Schnaitheim, Wilhalm von Woellwarth zu Hohenroden, Hieronymus Adelmann von Adelmannsfelden zu Rechenberg und Rudolf von Westerstetten von Altenberg zu Leinzell errichten zwischen den Geschwistern Georg, Georg Heinrich, Margaretha, Ursula und Dorothea von Woellwarth, ihren Vettern, Basen, Schwägern, Schwägerinnen (Geschweyhenn) und Verwandten (Frund), folgende Erbteilung: 1) Georg und Georg Heinrich geben, weil ihre Schwestern nicht mannlehnensfähig sind, ihrer Schwester Margaretha Adelmann innerhalb Jahresfrist 200 fl laut der darüber ausgestellten Schuldurkunde. Ihrer Schwester Ursula verzinsen sie 200 fl, bis sie heiratet; dann erhält sie diese Summe in bar. Durch diese Zahlungen sind die Schwestern abgefunden. 2) Die beiden Brüder zahlen jährlich zur Hälfte folgende Leibgedinge: ihrer Mutter Appolonia auf Invocavit 50 fl, ihrer Schwester Ursula auf Pfingsten 50 fl, Margaretha von Helmstadt auf 13. Juli (Margarete) 50 fl, ihrer Schwägerin Kunigunde von Woellwarth auf 11. Nov. (Martini) 85 fl, ihrer Schwester Ursula auf 24. Juni (Johannis Baptistae) 10 fl, Agatha Ebnerin auf 11. Nov. und 25. Dez. (Weihnachten) 12 fl und Appolonia Lengenfelderin auf 25. Dez. 50 fl. 3) Alle übrigen bei dieser Erbteilung bestehenden Zinsverpflichtungen gegenüber 12 gen. Gläubigern in Höhe von insgesamt 150 fl hat Georg Heinrich allein zu übernehmen. 4) Georg Heinrich übergibt seinem Bruder Georg innerhalb eines Jahres in den Städten [Schwäb.] Gmünd oder Aalen (Alow) 1.000 fl Landswährung, worüber er ihm Schuldurkunden auszustellen hat. Ferner hat er ab 1523 jährlich auf den 25. Juli (Jacobi) Georg und seinen Erben in einer der gen. Reichsstädte wegen eines Hauptguts von 2.250 fl 112 1/2 fl Zinsen zu übergeben; er soll Georg und seine Erben deswegen auf Schloß Lauterburg und seine Zugehörden versichern und hierzu die Verwilligung des Lehensherrn einholen. Die Zinsen sind ablösbar. 5) Für Getreide, Korn, Hafer und anderes, sowie für Heu, Stroh und Öhmd bekommt Georg am 25. Dez. 1522 oder an Fastnacht 1523 (nechst Weyhennecht oder Vaßnacht) in sein Haus zu [Schwäb.] Gmünd 40 Malter Frucht, halb Dinkel, halb Hafer, geliefert. Die übrige von Georg Rennwart hinterlassene Fahrhabe fällt je zur Hälfte an die beiden Brüder; lediglich Ochsen, Rosse, Wagen, Pflüge und landwirtschaftliches Gerät (Bawgeschirr) hat Georg seinem Bruder Georg Heinrich ganz überlassen. 6) Schloß Lauterburg fällt an Georg Heinrich, das Haus mit dem Garten zu Essingen, das Rennwart von Woellwarth besaß, an Georg, der ferner an wachenden Schulden 202 fl zu bezahlen hat. - Georg und Georg Heinrich von Woellwarth für sich selbst, Hieronymus Adelmann mit Zustimmung des Ehevogts seiner Ehefrau für diese und für seine Erben, Wilhelm von Woellwarth, Rudolf von Ebnen und Rudolf von Westerstetten als Vögte oder Vormünder für die Jungfern Ursula und Dorothea von Woellwarth versprechen, diese Erbteilung zu halten. Beide Parteien erhalten eine Ausf. des Vertrags. Sr.: 1) Georg von Woellwarth, 2) Georg Heinrich von Woellwarth, 3) Hieronymus Adelmann, 4) Wilhalm von Woellwarth, 5) Rudolf von Ebnen, 6) Rudolf von Westerstetten, 7) Wolf von Alfingen, 8) Balthasar von Adelmann Ausf. Perg., besch. - 8 Sg. abg. - Rv.: Schaytbrieff ... - 1 Beil.: Kurzregest