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Hans Haim, sesshaft zu Oberensingen, einige Zeit im Gefängnis der Herzogin Elisabeth usw. zu Nürtingen gef., weil er dem inzwischen zu Nürtingen gehenkten Peter Blinnd beim Korndiebstahl geholfen hatte, jedoch aus Gnaden wieder eingelassen und mit einer Turmstrafe belegt, danach freigelassen mit der Auflage, zu schwören, sein Leben lang im Fürstentum zu bleiben und es ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht zu verlassen, gelobt eidlich, dieser Strafbestimmung Folge zu leisten und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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