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Andreas von Oberbach, Hofmeister zu Lichtenstern, verkauft zwei nach Lage und Größe näher beschriebene Waldstücke im Hardthäuser Wald, Lampoldshauser Markung, nahe dem Dreßweiler Gut gelegen, für 572 fl., 13 Batzen, 3 kr. und 1,5 d an Hz. Ludwig von Württemberg. Darin hatten und haben die von Lampoldshausen das Triebs- und Weidgangsrecht. Nähere Bestimmungen werden aufgeführt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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