Klaus Klocker von Attenhofen [Stadt Weißenhorn/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Albrecht Baldinger und Samuel Moll sowie der Hofmeister Lamprecht Baumgarter des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] auf Lebenszeit einen Hof des Spitals in Attenhofen, den zuvor sein verstorbener Vater Georg Klocker bewirtschaftet hat [vgl. A Urk. lfd. Nr. 3851 von 1563 April 15], verliehen haben. Er verpflichtet sich, den Hof in eigener Person zu bewirtschaften und in gutem Kulturzustand zu halten. Aus dem zu dem Hof gehörenden Wald darf er Bau- und Brennholz lediglich für den Eigenbedarf holen. Trifft er dort auf Personen, die unberechtigt Holz hauen oder Schäden anrichten, dann soll er diesen ein Pfand abnehmen und es zusammen mit den Namen der Gepfändeten den Spitalpflegern übergeben. Dem Spital hat er von dem Hof jährlich 10 Malter Roggen und 4 Malter Hafer Weißenhorner Maß, 2 Pfund und 12 Schilling Heller Heugeld, 2 Viertel Öl Weißenhorner Maß, 8 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn und 200 Eier nach Ulm zu liefern. Bei einem vorzeitigen Abzug sowie nach seinem Tod steht dem Spital in dem betreffenden Jahr die Hälfte der Ernte zu. Von der anderen Hälfte sollen er oder seine Erben die festgelegten Abgaben entrichten. Den Rest der Ernte dürfen sie dann für sich behalten. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben und unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt der Hof an das Spital zurück.