Das Mandat ist auf Aufhebung eines Arrestes gerichtet, den Maria Magdalena Kämpfer, Tochter des Goslarer Syndikus Dr. Kämpfer, in Lemgo wegen von ihrem Großvater mütterlicherseits, Hermann Prott, stammender Forderungen an die von dem Werder auf die Restkaufsumme, die Graf Franz Joseph [Wolff] gen. Metternich zu Gracht gen. Elmpt zu Burgau dem Kläger noch für die Werderschen Güter zu Bischoferode (Bisperode) schuldete, erwirkt hatte. Der Kläger wendet ein, ein Arrest sei nur bei einer liquiden Schuld zulässig, die hier angeführte Schuld sei aber nicht liquide, vielmehr sei darüber 1707 mit der Mutter Kämpfer ein Vergleich geschlosssen und auch früher seien bereits Summen bezahlt worden, so daß nicht sicher sei, ob noch Gelder offenstünden, injedem Fall aber eine Liquidation notwendig sei. Zudem sei Maria Magdalena Kämpfer als nur eine von mehreren Kämpferschen Erben nicht allein zur Betreibung der Forderung berechtigt und er nicht alleiniger Ansprechpartner für die Forderung (im Hintergrund steht dabei offensichtlich ein Verfahren Werdersche Feudal- ./. Werdersche Landerben). Die Forderung hätte zudem, da auf die Bischoferodischen Güter bezogen, beim dortigen Landesherren, dem Herzog von Wolfenbüttel, angebracht werden müssen, außerdem sei bereits früher ein Verfahren in der Sache bei der sachsen-gothaischen Regierung in Altenburg eingeleitet worden.