Die Renten der Kirche zu Wissen, besonders die Verhandlungen mit der Generaldirektion der direkten Steuern des Herzogtums Nassau wegen der patronatsherrlichen Einwilligung zur Berechnung der Vergütung für die Benefizialen,wegen der Besteuerung ihrer Besoldungsgrundstücke, Zehnten und Zinsen nach dem Edikt von 1809