Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Jakob von Winzenheim (Wintzen-) einerseits und Katharina Scherer (Keth Schererin), Lisa (Lysa) und ihren Verwanten andererseits Irrungen um eine Heiratsberedung zwischen Jakob und "Kaffus Ketten" [Katharina Kaffus?] gehalten haben, weswegen beide beide Parteien zum heutigen Tag vor seinen Räten zum Verhör erschienen sind. Jakob war persönlich anwesend, die Gegenpartei vertreten durch Henne Simmerer (Henn Symmerer), der die Zusendung seiner Vollmacht an die Kanzlei zu Heidelberg binnen Monatsfrist versprochen hat. Hans hat Klage wegen der Heiratsberedung erhoben, Jakob hat dergleichen, "oder das er einich schrifft hinder im hab", bestritten. Mit Zustimmung beider Parteien haben die Räte beredet, dass sie ein oder zwei Kommissare verordnen sollen, die die Parteien unter näheren Bestimmungen zum Verhör der Zeugen und der Anzeige der Artikel und Fragstücke vernehmen werden. Wenn die Sache gütlich vertragen wird, soll es dabei bleiben, ansonsten ein Rechtsaustrag mit Kundschaften und Zeugnissen erfolgen. Beide Parteien haben dem zugestimmt.