Hanns von Floss, Rentmeister in Weyden ((1)), bestätigt einen vor ihm geschlossenen Vergleich zur Beendigung der Fehde zwischen Bischof Ruprecht II. von Regensburg, vertreten durch Hanns Kolb, Kanzleischreiber des Hochstifts Regensburg, u. Conradt Thaucher, Pfarrer der dem Patronat des Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach unterstehenden Pfarrei Lintt ((2)), vertreten durch Lic. Jorig von Kembnatt, wonach der genannte Pfarrer seine Feindseligkeiten einstellen soll, stattdessen eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit anstreben soll u. dem von ihm gefangenen Mang, Propst v. Arnswang ((3)), dem er 50 Gulden abgenommen hatte, dessen Schaden ersetzen soll, wohingegen der Bischof von Regensburg den genannten Pfarrer wieder in seine Pfarrei einsetzen u. dessen zwischenzeitlich ernannten Nachfolger abberufen soll. S: A. A: Floss, Familie von: Johann \ Rentmeister in Weiden i.d.OPf