Ulrich Wällam aus Brittheim, wegen Beteiligung am Aufruhr der Bauern der Vogtei Rosenfeld von dem siegreichen Landesherrn auf Gnade und Ungnade angenommen, hernach außer Landes nach Rottweil entwichen, deshalb harter Strafe verfallen, doch aus besonderer Gnade wieder ins Land gelassen, unter der Bedingung, 40 fl Strafe zu zahlen, gelobt unter Eid, seine Wehr, Waffen und Harnisch abzuliefern und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine mehr zu haben noch zu tragen, ferner offene Zechen und Gesellschaften zu meiden und sich fortan allen Aufruhrs zu enthalten und schwört U.