Martin Beck, b. zu Heimsheim, der wegen seiner Taten im Bauernaufruhr geflohen war, jedoch auf Fürbitte begnadigt wurde, verspricht, als Strafe 10 fl zu zahlen, bar 5 fl und auf Bartholomäi die restlichen 5 fl, seine Wehr und seinen Harnisch dem Leonberger Vogt zu übergeben und nur noch ein abgebrochenes Brotmesser zutragen, nur noch mit Erlaubnis zu zechen, sich wohl zu verhalten, Reden und Taten gegen die Obrigkeit zu unterlassen und schwört U.