Sebastian Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen bekundet, daß ihm sein gnädiger Fst. und Herr, Hz. Christof zu Württ., bis auf Widerruf erlaubt hat, in nachgen. Hölzern nach Rehen, rotem und schwarzem Wildbret zu jagen und zu hagen, nämlich an der Hohwies (hohen Wiß), am Breitenberg (Braittemperg) und am Illberg (Ylberg) samt der Betzenhalde; diese Wälder ziehen sich von Egelfingen den rechten Weg bis zum Hof Hochberg (Hohenberg), von dort die Steige hinab vor das Feld gegen Veringendorf, dann die Lauchert entlang bis nach Veringenstadt und von dort die Straße bis nach Emerfeld. Der A. verspricht, niemand anderen in den gen. Hölzern schießen und jagen zu lassen, Übertreter dem fstl. Forstmeister zu Zwiefaltendorf (Zwifalln) anzuzeigen, die Marksteine und Lauchen zu beachten, jedes Jahr zu gebürender Zeit zu jagen, die Forstobrigkeit des Hz. zu wahren und den fstl. Forstmeistern bei derselben Handhabung behilflich zu sein. Bei Aufkündigung der Jagdrechte will der A. von der Jagd unverzüglich Abstand nehmen. Für die Zeit seiner Jagdrechte verspricht der A., dem Fst. auf Anfordern jederzeit ein gerüstetes Pferd schicken zu lassen.