Johannes Greußing, Generalvikar des Würzburger Bischofs Rudolf [von Scherenberg] in geistlichen Dingen, beurkundet: Auf Bitte des Abtes Konrad [Lengerit] und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg hat er die gesamte Hinterlassenschaft des verstorbenen Pfarrers in Wülfershausen (Wolfferszhausen) Martin Meyersbach wegen rückständiger Zinsen, die er dem Kloster von seiner Pfarrkirche hätte entrichten sollen, mit Beschlag belegt. Dagegen hat dessen Bruder Heinrich Meyersbach genannt Kistenfeger Einspruch erhoben. Der Generalvikar spricht nun in dieser Angelegenheit sein Endurteil. Wegen aufgelaufener Zinsrückstände in Höhe von 96 Malter weniger 1 Metzen Roggen (siligo) Neustädter Maß spricht er die gesamte Hinterlassenschaft des Martin Meyersbach dem Kloster zu. Er lässt darüber von dem öffentlichen Notar Petrus Trach ein Notariatsinstrument ausfertigen. Zeugen: Die Anwälte am geistlichen Gericht in Würzburg Jakob Doleator, Eckarius Verliser, Johannes Bachenstein und Erhard Schönmann. Aussteller: Generalvikar. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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