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Eberhard von Hausen verzichtet zu Gunsten des Klosters Bebenhausen auf alle Ansprüche an die Zinsen und Gülten, welche Adelheid, der verstorbenen von Hausen Magd, dem Kloster aus Wiesen, Haus und Hofreiten zu Hausen, Pfullingen und Metzingen vermacht hatte, sowie auf die 60 Eier Gült und das Fastnachthuhn, die er für das Einsammeln dieser Zinsen und Gülten zu beziehen hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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