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Vergleich zwischen dem Fürsten Karl zu Löwenstein und seinem Bruder, Fürst Leopold zu Löwenstein, betreffend die Primogeniturordnung des Hauses Löwenstein und des letzteren Apanage.
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Vergleich zwischen dem Fürsten Karl zu Löwenstein und seinem Bruder, Fürst Leopold zu Löwenstein, betreffend die Primogeniturordnung des Hauses Löwenstein und des letzteren Apanage.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, R-US Urkundenselekt
Urkundenselekt >> 14. 1740-1769
1741 Januar 1 ("So geschehen Wienn den 18 Decembris anno 1740")
Urkunden
Ausstellungsort: Wien
Zeugen: Joseph Graf von Thunn; Adam Philipp Graf von Losynthal; Franz Philipp Graf von Sternberg
Siegler: Fürstin Leopoldine zu Löwenstein; Prinz Leopold zu Löwenstein; des Johann Tervoort, U. J. D., als Bevollmächtigten des Fürsten Karl zu Löwenstein
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Mit Siegeln und Unterschriften der Fürstin Leopoldine und des Prinzen Leopold zu Löwenstein, des Johann Tervoort, U. J. D., als Bevollmächtigten des Fürsten Karl zu Löwenstein und dreier Zeugen, Joseph Graf von Thunn, Adam Philipp Graf von Losynthal und Franz Philipp Graf von Sternberg.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.