Erbteil Arnolds, des einzigen noch lebenden Sohnes des jül. Landdrosten und Amtmanns zu Nideggen und Schönforst, Werner Herr zu Binsfeld und Wijlre, aus dessen 2. Ehe mit Anna von Eller zu Vogelsang. Arnolds Forderung nach dem ihm von Konrad vorenthaltenen Erbteil stützte sich auf Werners Testament von 1557 (Bd. II Bl. 131-134) und betraf alle Güter, die dieser während seiner 2. Ehe besessen oder erworben hatte, unter anderem die teilweise in Renten angelegten 1023 Goldgulden Heiratsgut seiner Mutter, den Anteil seines Vaters an dem Sterbfall Jakobs von Binsfeld (vgl. RKG 497 (B 1226/4292)), von Konrad zu erstattende Kosten für den von Werner während seiner 2. Ehe durchgeführten Wiederaufbau der Schlösser Schönforst und Binsfeld, die 1542 zerstört worden waren, in Höhe von 6000 und 8000 Goldgulden. Konrad, der Sohn Werners aus dessen 1. Ehe mit Agnes von Nesselrode, lehnte diese Forderungen unter Berufung auf ein früheres Testament von 1557 (II 128-131; 145-150) ab.