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Martin von der Kere, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums zu Franken (= Hochstift Würzburg) entscheidet in Streitigkeiten zwischen Hans More aus Hopferstadt für sich und seine Geschwister einerseits und Bruder Johannes von "Gabelstat", Konventherr des Klosters Langheim, und Johannes von Limburg, Schultheiß zu Würzburg, für Abt und Konvent des Klosters Langheim andererseits wegen einem dem Kloster lehenbaren Hof in Hopferstadt, den zuvor Mores Vater besessen hatte. More hatte geklagt, dass erstens der Hof seinem Vater als Erblehen verliehen worden wäre, zweitens dieser ein Pflugrecht darauf erkauft hätte und drittens dieser ein Haus und einen Stadel darauf errichtet hätte, die ihm das Kloster ablösen müsse. Die Sprecher des Klosters hatten dagegen ausgesagt, dass der Hof als aufkündbares Zinslehen vergeben worden wäre und dass von Abt Nikolaus II. Heidenreich zu Langheim schon in Gericht vor dem Abt zu Ebrach Streitigkeiten beilegen hatte wollen. Nach Verlesung des Lehenbriefs über Hof, wird dem Kloster Langheim Recht gegeben. - Siegler: Würzburg, Landgericht

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Staatsarchiv Bamberg
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