Bürgermeister Anthon Giesenbier, Richter Caspar Pordei und die Ratsherren der Stadt Bielefeld beurkunden, dass vor ihnen die Bürgerin Witwe des Cortt Simsons und der Geselle Johan Peters Folgendes vorbrachten: Weil Johan Peters sich mit Anne Sickemans, des verstorbenen Herman Sickemans Tochter, verheiratet, das Bürgerrecht erworben habe und das Glaserhandwerk ausüben wolle, die Glaser in Bielefeld ihn aber, da er nicht gewandert sei, bestimmungsgemäß nicht aufnehmen wollten, obzwar er bei Cort Simson das Glaserhandwerk gelernt und danach mehrere Jahre die Glaserwerkstatt der Witwe des Sickemans als Meistergeselle versehen und so mit fast zehn Jahre bei Meister Sickeman und seiner Witwe gedient habe, so bitte Johan Peters den Rat, die Glaser zu seiner Aufnahme in die Bruderschaft zu veranlassen, zumal die Witwe Simson ihre Werkstatt und Handwerk laut Gerichtsprotokoll vom 5. September 1617 gänzlich niedergelegt habe, nachdem Peters ihren Lebensunterhalt nach dem Tod ihres Mannes sichergestellt und zur Abdeckung ihrer Schulden gearbeitet und deswegen nicht gewandert habe. Der Rat entspricht ihrer Bitte und legt der Glaserbruderschaft auf, den Johan Peters mit allen Rechten und Pflichten in die Bruderschaft aufzunehmen.