Papst Clemens V. an den Dekan von St. Ludgeri in Münster
(Monasteriensis): Äbtissin und Kapitel des Rom unters-tellten Stiftes Essen
haben sich bei ihm beschwert, dass Bernhard gen. Wluiken, Dietrich von
Holtaye, sein Sohn Dietrich, Heinrich gen. Bindesbroch, Gerhard von
Wederdern, Rutger gen. Vnbetunde, Hermann von Hille, Engelbert gen. Dappel,
Rutger gen. Quast und Pape Runge, Knappen, sich gegen sie verschworen (ad
gravamina ... conspirantes) und gegen Leute und Besitz derselben verg-angen
hätten. Der Propst von Rees (Resensis), Konserv-ator der Kölner Diözese sei
schon vergeblich gegen sie vorgegangen im Auftrag des apostolischen Stuhles
und habe sogar die Exkommunikation verhängt. Jene hätten dem Spruch aber
schon über ein Jahr getrotzt. Äbtissin und Kapitel hätten ihn erneut
gebeten, den Spruch mit Nachd-ruck zu vertreten, sie hätten jedoch in der
Stadt und Diözese Köln nichts gegen jene ausrichten können. Er bea-uftragt
ihn nun, für die Befolgung des Spruches zu sorg-en. Datum Auinione 2. nonas
martii; pontificatus nostri anno actova.