Hans Uckman aus Oberesslingen, zu Stuttgart gef., weil er sein Hab und Gut vertan und seine Frau auf deren Vorhaltungen hin geschlagen hatte, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten hin mit der Auflage freigel., sich künftig gegen seine Frau wohl zu verhalten, auch sich selbst wohl zu führen, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwört U.