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Hz. Christoph gewährt seinem Kammersekretär Franz Kurtz und dessen Erben um seiner Dienste willen, die er 17 Jahre lang sowohl Hz. Ulrich als auch ihm selbst geleistet hat, mehrere Freiheiten. Kurtz soll, wenn er den herzoglichen Dienst quittiert, aller Dienste, Ämter und bürgerlichen Pflichten ledig sein. Für den Wehrdienst kann Kurtz einen Ersatzmann stellen. In seine Behausung zu Stuttgart hinter dem Zeughaus, an Ambrosius Visenheuser gelegen, sollen keine Angehörigen des Hofgesindes eingewiesen werden, doch soll Kurtz nötigenfalls fremde Herrschaften dort aufnehmen. Die Behausung soll nie höher besteuert und geschätzt werden als mit den 810 fl, um die Kurtz den Bauplatz zuvor gekauft hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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