Kurfürst Philipp von der Pfalz beurkundet einen Vertrag bezüglich einer ausstehenden Jahrgülte. Einst hatte der pfalzgräfliche Rechenmeister Hans Meyenfisch (+) von dem pfalzgräflichen Keller zu Weinheim, Ludwig Ochs (+) eine Gülte über 6 Gulden mit 120 Gulden Hauptgeld gekauft, was mit etlichen liegenden Gütern zu Weinheim versichert war. Hauptgeld und Gülte wurden dann von Hans der Liebfrauenkapelle zu Gemünden (Gemond) zugestellt, wobei der Kapelle aber etliche Gülten ausstanden. Darauf hat der Pfalzgraf durch seinen Hofmeister Johann von Morschheim und seinen Heidelberger Landschreiber Hans Berger als Verweser und Pfleger der Kapelle, mit seinem Hofkeller zu Heidelberg Hans Maulbronner (Mulbronner), seinem Schultheißen zu Bensheim Michel Scholl und seinem Sattler (settler) Jorg Zentner, alle drei Tochtermänner und anstelle ihrer Ehefrauen Erben des Ludwig Ochs, wegen der Entrichtung der Gülte verhandeln lassen. Die drei Tochtermänner haben zugesagt, das Hauptgeld abzulösen und die Gülte in nachfolgender Weise zu bezahlen. Gemeinsam wollen sie jährlich um Weihnachten den Verwesern und Pflegern der Kapelle 20 Gulden bezahlen, um das Hauptgeld abzulösen, bis die 120 Gulden entrichtet sind. Dazu kommt jährlich ein Gulden für die Gülte, beginnend ab Weihnachten 1506 [= 25.12.1506]. Wenn die Summe bezahlt ist, sollen die drei Töchter und Töchtermänner der Gülte und Hauptsumme ledig sein und der Gültbrief des Hans Meyenfisch ungültig sein. Der Pfalzgraf beurkundet seine Zustimmung zu dieser Abmachung. Die drei Tochtermänner versprechen für sich, ihre Ehefrauen und Erben den Bestimmungen des Briefs nachzukommen, und bitten in Ermangelung eigener Siegel Bürgermeister und Rat von Heidelberg, für sie mit dem Stadtsiegel zu siegeln.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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