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Maximilian (II.), erwählter Römischer Kaiser etc. erneuert die mit Urkunde von 1562 Juni 17 dem Freiherrn Wilhelm von Grafeneck von Kaiser Ferdinand (I.) erteilte Erlaubnis, in Schloss und Dorf Marschalkenzimmern ein Halsgericht mit Stock und Galgen auszurichten. Doch sollen Halsgericht und Blutbann allezeit von Kaiser und Reich zu Lehen rühren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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