Der Abt von Salem (Salmanswiler) erteilt auf Befehl des Abts zu Cîteaux (Cisterz) die Erlaubnis, für 4.500 Gulden von den Gütern des Klosters Maulbronn zu verkaufen, doch sollen Abt und Konvent darüber und wie sie solches Geld ausgegeben und angelegt haben, ordentliche Rechnung tun.