A: Papst Cölestin II. S: A. E: Abt Adalbert und die Brüder des Klosters Michelfeld. Betreff: Aufnahme des Klosters in den päpstlichen Schutz. Verbot, dass Brüder nach abgelegter Profess ohne Erlaubnis des Abtes und der ganzen Kongregation das Kloster verlassen und dass jemand es wage, einen Ausgetretenen bei sich zurückzuhalten. Der Abt soll über die Güter des Klosters nach Beratschlagung mit den Brüdern frei entscheiden. Verbot, dass ein Vogt, ohne vom Abt dazu geladen zu sein, innerhalb der Mauern des Klosters ein placitum (Gerichtssitzung) abhält. Erlaubnis, jedermann, der dies wünscht, im Kloster zu bestatten, wenn er nicht exkommuniziert ist. Gewährung der Zehntfreiheit für alle mit eigenen Händen bearbeiteten Besitzungen. Verbot von Reigentänzen und weltlichem Lärm innerhalb der Klostermauern. Unterschriften der Kardinabischöfe Theodewinus sce. Rufine und Petrus Albanensis, der Kardinalpriester Thomas tituli Vestine und Petrus tituli sce. Susanne und der Kardinaldiakone Otto sci. Georgi et ad velum aureum, Gerardus sce. Marie in dominica, Guido in Romana ecclesia altaris minister indignus und Astaldus sci. Eustachii iuxta templum Agrippe. Geschrieben vom Kardinalpriester und Bibliothekar Gerardus.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Amberg
Loading...