Mainz, 1588.09.04. (Richter Anshelm). Eheberedung zwischen Hans Diell, Müller, und Martha, Tochter des Barbierers Hans Epstein: Er bringt ihr seine ganze Nahrung zu. Sie bringt ihm 150 fl. binnen Jahresfrist zu. Falls sie vor ihm kinderlos stirbt, behält er ihr Zugebrachtes und alles zu ihrem Leib Gehörige, das in der Ehe Ererbte fällt an ihre Blutsfreunde. Falls er vor ihr kinderlos stirbt, behält sie ihr Zugebrachtes und zum Leib Gehöriges, das während der Ehe Ererbte und aus seiner Nahrung 300 fl. Z.: 1) Für ihn: Hans Diell, sein Vater, Feyen Henn, Georg Heß, Hans Bost (Boß?) und Friedrich Scholl, 2) für sie: Ihr Vater Hans Epstein, Herr Wilhelm Gerresheim, Herr Georg Gans und Theobald Weißgerber.

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