Wendel Kurban d. J., Bürger zu Schwäbisch Hall, verkauft um 7 fl rh an seine Heimatstadt eine ewige Gülte von 11 hällischen Pfennigen Vorgelds aus Gütern, die von Hans Jungling d. J. zu Sanzenbach bewirtschaftet werden (Bezug auf Gültbrief U 2346). Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt das Objekt und garantiert auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts.