Der lothringische geschworene Notar Alexander Bichelberger bekundet, dass vor ihm erschienen sind der Wild- und Rheingraf Johann der Jüngere und seine Frau Juliana und festgestellt haben, dass sie seinerzeit das in Püttlingen (Hesenputlingen) liegende mobile Vermögen ihres verstorbenen Vaters bzw. Schwiegervaters, des Grafen Ernst zu Mansfeld (Herrn Ernsten, Graven und Herrns zu Manßfeld, edlen Herren zu Heldrungen, Seeburg und Schraplau, in Zeit Lebens kayserlicher Mayestät Rath), auf Befehl des Herrn Generalprokurators und der Witwe durch Johann Huart, Generalleutnant des Deutschen Ordens, haben inventarisieren und schätzen lassen. Die Hälfte des errechneten Werts von 10268 Franken und zehn Albus sollte sie hinterlegen lassen, was aber bislang noch nicht geschehen sei. Auf Betreiben des Generalprokurators und der Mansfelder Gläubiger soll nun Johann Huart alle Püttlinger Gefälle einzeihen und die Bezahlung der Püttlinger Dienstleute aussetzen, bis die Schätzung abgeschlossen ist und der Rheingraf seiner Verpflichtung zur Auslösung des halben Betrages nachgekommen ist. Der Rheingraf und seine Frau setzen den Prokurator Niclas Happ aus Sirk als ihren Vertreter in der Angelegenheit ein. Allen Dienstleuten wird geboten, sich an diese Anordnung zu halten und vor dem Generalleutnant oder Christoph Freiherr von Kriechingen zu erscheinen. Die Gräfin verzichtet auf ihre Rechte aus dem Senatusconsultum Velleiani bzw. der Authentica Si qua mulier. Ankündigung des Siegels des Hofs Wallerfangen als Siegel des Notars.