Search results
  • 16 of 1,648

Joachim Friedrich Soehlen, Fürstl. Braunschw. Lüneburgischer Geheimer- u. Hofrath zu Wolfenbüttel, bekennt, daß der Hochehrwürdige Herr Heinrich, der etc. Stifter Werden und Helmstedt Abt, auch der löblichen Bursfeldischen Congregation Benedictiner Ordens Präsident, Ihm u. Seinem einzigen Sohn Heinrich Joachim auf Lebenszeit zwei große Hufen Landes vor Schoeningen verliehen habe, und gelobt, den, in der Ihm darüber ertheilten Concession enthaltenen Conditionen und Clauseln getreu nachkommen zu wollen. - So geschehen Wolffenbüttel den 5 Tag Martii im Jahr 1666. - (Mit des Ausstellers Unterschrift u. angeh. Siegel.) In der erwähnten, wörtlich eingerückten Concession (de dat. Werden 10 Jan. 1666) bekennt der Abt Heinrich, daß Er dem Söhle, in Anerkennung der von ihm dem Kloster Helmstedt in dessen Angelegenheiten bei der Regierung zu Wolfenbüttel geleisteten Dienste, zwei vor Schoeningen belegene große Hufen (= 60 Morgen) Landes, - welche dem Kloster durch die Besitzer allmählig dergestalt entzogen u. verdunkelt worden, daß nicht einmal die Lage mit Sicherheit anzugeben sei -, auf seine u. seines genannten Sohnes Lebenszeit, indem Er zugleich, soviel an Ihm, sie in die Were setze, mit der Bestimmung verleihe: daß derselbe binnen 3 Jahren auf seine Kosten die Länderei wieder zusammenbringe u. dem Kloster eine richtige Designation einreiche, sodann davon jährlich zu Michaelis 2 Mariengulden (= 40 Mgr.) Braunschw. Währung als Canon u. Recognition zahle, den Acker in gutem Bau u. Besserung halte, denselben in keiner Weise veräußern oder abhanden kommen lasse; u. daß nach beider Tode die Länderei ohne Widerspruch dem Kloster frei anheim gefallen sein solle.

Show full title
Niedersächsisches Landesarchiv
Data provider's object view
Loading...