Joachim Friedrich Soehlen, Fürstl. Braunschw. Lüneburgischer
Geheimer- u. Hofrath zu Wolfenbüttel, bekennt, daß der Hochehrwürdige Herr
Heinrich, der etc. Stifter Werden und Helmstedt Abt, auch der löblichen
Bursfeldischen Congregation Benedictiner Ordens Präsident, Ihm u. Seinem
einzigen Sohn Heinrich Joachim auf Lebenszeit zwei große Hufen Landes vor
Schoeningen verliehen habe, und gelobt, den, in der Ihm darüber ertheilten
Concession enthaltenen Conditionen und Clauseln getreu nachkommen zu wollen.
- So geschehen Wolffenbüttel den 5 Tag Martii im Jahr 1666. - (Mit des
Ausstellers Unterschrift u. angeh. Siegel.) In der erwähnten, wörtlich
eingerückten Concession (de dat. Werden 10 Jan. 1666) bekennt der Abt
Heinrich, daß Er dem Söhle, in Anerkennung der von ihm dem Kloster Helmstedt
in dessen Angelegenheiten bei der Regierung zu Wolfenbüttel geleisteten
Dienste, zwei vor Schoeningen belegene große Hufen (= 60 Morgen) Landes, -
welche dem Kloster durch die Besitzer allmählig dergestalt entzogen u.
verdunkelt worden, daß nicht einmal die Lage mit Sicherheit anzugeben sei -,
auf seine u. seines genannten Sohnes Lebenszeit, indem Er zugleich, soviel
an Ihm, sie in die Were setze, mit der Bestimmung verleihe: daß derselbe
binnen 3 Jahren auf seine Kosten die Länderei wieder zusammenbringe u. dem
Kloster eine richtige Designation einreiche, sodann davon jährlich zu
Michaelis 2 Mariengulden (= 40 Mgr.) Braunschw. Währung als Canon u.
Recognition zahle, den Acker in gutem Bau u. Besserung halte, denselben in
keiner Weise veräußern oder abhanden kommen lasse; u. daß nach beider Tode
die Länderei ohne Widerspruch dem Kloster frei anheim gefallen sein
solle.