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Staatliches Forstamt Mochental (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Landwirtschaft und Forsten >> Forstämter >> Staatliches Forstamt Mochental
1763, 1780, 1807-1965
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte des Forstamts Zwiefalten (alter Ordnung) - Revier Kirchen bzw. Mochental
1807 bestand in Kirchen eine Hut des Oberforstamts. Am 3. November 1807 wurde sie an das Oberforstamt Urach abgetreten, kam aber am 7. Juni 1818 - um die Hut Oberwilzlingen vergrößert - wieder zum Oberforstamt Zwiefalten zurück (Regierungsblatt S.281). Bei der Forstorganisation vom 21. Januar 1822 (Regierungsblatt S.21) gab das Revier Teile seines Sprengels an das Revier Zwiefalten ab und zwar die Orte Obermarchtal, Emeringen und Oberwilzingen (Teile der alten Oberwilzinger Hut) (Wü 161/68 T 2 Nr.8). 1830 gehörten zum Revier folgende Ortschaften: Munderkingen, Mundingen, Algershofen, Altsteußlingen, Dächingen, Dettingen, Herbertshofen, Deppenhausen, Granheim, Frankenhofen, Stetten, Untermarchtal, Obermarchtal, Kirchen, Lautrach, Mühlheim, Mochental, Rottenacker, Reichenstein, Laufenmühle, Schlechtenfeld, Talheim, Hausen, Attenweiler, Emerkingen, Rechtenstein, Brielhof, Hundersingen, Oberstadion, Bühl, Rettighofen, Unterstadion, Betighofen, Mundeldingen, Mühlhausen vom Oberamt Ehingen und Scülzburg, Meisenburg, Anhausen, Indelhausen, Erbstetten, Hochgundelfingen, Unterwilzingen, Niedergundelfingen und Dürrenstetten vom Oberamt Münsingen (Wü 161/30 T 1 Nr.20). 1823 und 1853 lagen Staatswaldungen auf den Markungen Altsteußlingen, Kirchen, Mochental, Lauterach, Reichenstein, Mundingen und Unterwilzingen und 1853 Gemeindewaldungen in Dächingen, Dettingen, Kirchen, Munderkingen und Mundingen (Wü 161/30 T 1 Nr.87). Infolge des Gesetzes vom 4. Juli 1849 wurden die Waldungen der fürstlich Thurn und Taxisschen Forstverwaltung Buchau in den Gemeinden Bremelau und Frankenhofen des Reviers Bremelau, in der Gemeinde Grunzheim des Reviers Uttenweiler und in den Gemeinden Obermarchtal, Hausen und Ober- und Unterwachingen des Reviers Marchtal dem Revier zugeteilt (Regierungsblatt S.386). Am 12. Februar 1866 wurde das Revier in Revier Mochental umbenannt Bei der Auflösung des Forstamts Zwiefalten 1883 kam das Revier zum Forstamt Blaubeuren.
Behördengeschichte des Forstamts Blaubeuren (alter Ordnung) - Revier Mochental
1887 fand sich im Revier Körperschaftswald in Algershofen, Bremelau, Dächingen, Deppenhausen, Dürrenstetten, Erbstetten, Gundelfingen, Hundersingen, Lauterach, Munderkingen (mit Stiftungswald), Mundingen, Neuburg, Reichenstein, Schlechtenfeld und Talheim (Übersicht über den Waldbesitz der Gemeinden, Stiftungen und sonstigen öffentlichen Körperschaften Württembergs, in: Wü 161/5 T 1 Nr.253). 1890 lag der Staatswald des Forstreviers auf den Markungen Altsteußlingen, Kirchen, Lauterach, Mochental, Mühlen, Mundingen, Reichenstein, Talheim, Untermarchtal und Unterwilzingen (Wü 161/30 T 1 Nr.29). 1898 lagen im Sprengel gutsherrliche und Privatwaldungen auf den Markungen Altsteußlingen, Dächingen, Dettingen, Emerkingen, Frankenhofen, Granheim, Grundsheim, Herbertshofen, Hundersingen, Kirchen, Lauterach, Mundeldingen, Munderkingen, Mundingen, Obermarchtal, Oberstadion, Rechtenstein, Rottenacker, Untermarchtal, Unterstadion, Anhausen, Bremelau, Gundelfingen, Erbstetten, Indelhausen, Hausen, Oberwachingen und Unterwachingen (Wü 161/30 T 1 Nr.9). Der Sprengel lag im Oberamtsgebiet von Ehingen, Münsingen und Riedlingen.
Behördengeschichte des Forstamts Mochental (neuer Ordnung)
Durch das Gesetz vom 19. Februar 1902 (Regierungsblatt S.37) wurden die Forstämter alter Ordnung aufgelöst. Durch Bekanntmachungdes Finanzministeriums vom 22. Februar 1902 wurde mit Wirkung vom 1. April an das Revier Mochental ohne Gebietsveränderungen in ein selbständiges Forstamt umgewandelt (Staatsanzeiger S.409). Sein Sprengel lag im Gebiet der Oberämter Ehingen, Münsingen und Riedlingen bzw. des Kameralamts Ehingen. Das Forstamt gehörte seit 1902 zum Fors tverband Zwiefalten (Wü 161/30 T 1 Nr.18 und 39), seit 1912 zum Forstverband Blaubeuren (Wü 161/62 T 2 Nr.15). Sein Sprengel enthielt v.a. Privatwald. Folgende fideikommissarischen Forste lagen im Sprengel: Fürstlich Thurn und Taxissches Forstamt in Heudorf, Revier Obermarchtal mit Waldungen in Bremelau, Dietelhofen, Dietershausen-Dobel, Erbstetten-Unterwilzingen, Emeringen, Frankenhofen, Frankenhofen-Tiefenhülen, Hausen, Hayingen-Oberwilzingen, Lauterach-Reichenstein, Obermarchtal, Obermarchtal-Datthausen, Obermarchtal-Gütel-Luppenhofen, Obermarchtal-Mittenhausen, Oberwachingen, Rechtenstein, Reutlingendorf, Sondernach und Unterwachingen; Gräflich von Stadion-Stadion-Thannhausensches Rentamt in Oberstadion mit Waldungen in Emerkingen, Grundsheim, Hundersingen, Moosbeuren, Aigendorf, Hausen, Rusenberg, Mundeldingen, Mühlhausen, Oberstadion, Oberwachingen, Oggelsbeuren, Willen-hofen, Ruppertshofen, Unterstadion und Volkersheim; Waldungen der Herren von Reichlin-Meldegg in Gundelfingen-Dürrenstetten (Übersicht über die fideikommissarischen Forste in Württemberg, in: Wü 161/3 T 1 Nr.234). Privatwaldungen lagen auf den Markungen Altsteußlingen, Dächingen, Dettingen, Emerkingen, Granheim, Grundsheim, Herbertshofen, Hundersingen, Kirchen, Lautrach, Mundeldingen, Munderkingen, Mundingen, Obermarchtal, Oberstadion, Rechtenstein, Rottenacker, Untermarchtal, Unterstadion (Oberamt Ehingen), Anhausen, Erbstetten, Indelhausen (Oberamt Münsingen), Dietershausen, Dieterskirch, Hausen am Bussen, Oberwachingen, Sauggart und Unterwachingen (Oberamt Riedlingen) (Einteilung der Forstbezirke in Absicht auf die Privatwaldungen im engeren Sinn, in: Wü 161/32 T 1 Nr.28). Durch Entschließung vom 20. Oktober 1904 gab das Forstamt Zwiefalten mit Wirkung vom 1. November ab die Gemeindewaldungen von Dietelhofen und an das Forstamt MÜnsingen die Gemeindewaldungen von Bremelau, Dürrenstetten und Gundelfingen ab (Staatsanzeiger S.1691, Wü 161/62 T 2 Nr.15, Wü 161/68 T 2 Nr.10). 1954 übte das Forstamt in folgenden Gemeinden die Forsthoheit aus: Kreis Ehingen: Altsteußlingen, Dächingen, Dettingen, Dietershausen, Dieterskirch, Emerkingen, Erbstetten, Granheim, Grundsheim, Hausen am Bussen, Herbertshofen, Hundersingen, Kirchen, Lauterach, Mundeldingen, Munderkingen, Mundingen, Obermarchtal, Oberstadion, Oberwachingen, Rechtenstein, Rottenacker, Sauggart, Untermarchtal, Unterstadion, Unterwachingen; Kreis Münsingen: Anhausen und Indelhausen (Wü 161/30 T 1 Nr.20). Die Gemeinde Frankenhofen wurde irgendwann dem Forstamt Ehingen zugeteilt. Anfang der 60er Jahre wurde der Sitz des Amts nach Munderkingen verlegt. Die Bezeichnung lautete "Forstamt Mochental, Sitz in Munderkingen". Durch Anordnung der Landesregierung über Sitze und Bezirke der Staatlichen Forstämter vom 1. Juli 1975 (Gesetzblatt S.549) wurde das Forstamt Mochental mit Wirkung vom 1. Oktober an aufgelöst.
Das vorliegende Findbuch beinhaltet die komplette Ablieferung T 1 des Forstamts Mochental. Hier sind alle Akten der Behördenabgabe - ungeachtet der verschiedenen Provenienzen - erfaßt (Ablieferungsprovenienz). Die Bestellung der Akten erfolgt mit der Bestellsignatur Wü 161/30 T 1 Nr.###. Die im vorliegenden Findbuch verzeichneten Archivalien sind mit Akzession 52/1995 vom Staatlichen Forstamt Ehingen abgeliefert worden. Die Unterlagen waren von Dr. Treffeisen in der Behörde anhand des Bewertungsmodells des Schriftguts der Staatlichen Forstämter, Registraturschicht bis 1955 von Treffeisen und Füßler bewertet und vom nicht archivwürdigen Schriftgut getrennt worden (abgedruckt in: Reinhold Schaal und Jürgen Treffeisen: Zur Bewertung und Aussonderung der Unterlagen der staatlichen Forstämter im Sprengel des Staatsarchivs Sigmaringen, in: Historische Überlieferung aus Verwaltungsunterlagen. Zur Praxi s der archivischen Bewertung in Baden-Württemberg, herausgegeben von Robert Kretzschmar, 1997, Verlag W. Kohlhammer Stuttgart, S.275-291) und wurden im Rahmen der Erschließung einer Nachbewertung unterzogen.
Inhalt und Bewertung
Bearbeiterbericht
Der Unterzeichnende verzeichnete das Schriftgut mit dem archivischen Erschließungsprogarmm MIDOSA 95 in der Reihenfolge der Lagerung im Magazin und Auflistung auf der Abgabeliste. Der Aktenplan "Registraturschicht bis 1955" wurde mit kleinen Zusätzen der Klassifikation zugrundegelegt und die Aktengruppen für die Sortierung in eine für alle Forstämter identische Zahlenkombination überführt. Bei der Verzeichnungsarbeit wurden unterschiedliche Provenienzen festgestellt (siehe Liste unten). Herr Fleischer übernahm die Verpackung der Archivalien. Dann wurde das vorliegende Zugangsrepertorium mit den Aktentiteln des gesamten Zugangs nach Klassifikation sortiert und ausgedruckt.
Folgende Provenienzen konnten ermittelt und virtuell in Findbüchern zusammenfaßt werden:
1) Forstamt Zwiefalten (alter Ordnung) Wü 161/68 V 1 (mit Vorakten Forst- amt Biberach): 51 Akteneinheiten
2) Forstamt Mochental (neuer Ordnung) Wü 161/30 V 1: 81 Akteneinheiten
3) Forstamt Urach (alter Ordnung) Wü 161/62 V 1: 2 Akteneinheiten
4) Forstamt Biberach (alter Ordnung) Wü 161/V 1:
5) Kameralamt Ehingen Wü 125/11 V 1: 3 Akteneinheiten
Die einzelnen Provenienzstellen wurden also nicht physisch im Magazin, sondern nur noch virtuell getrennt und in verschiedenen Provenienzfindbüchern zusammengefaßt. Dieses Vorgehen hat folgende Vorteile:
1) Die Ablieferung des Forstamts Mochental konnte als Ganzes erhalten bleiben. Das Zugangsfindbuch dokumentiert die gesamte Ablieferung. Das Amt kann so ohne Probleme auf seine Akten zugreifen.
2) Die virtuelle Provenienzentrennung ermöglichte eine zügige Verzeichnung der einzelnen Akten. Diese mußten nur noch einmal während der Erschließung in die Hand genommen werden. Eine physische Provenienzentrennung und eine separate Aufstellung der Akten hätte im Falle der Forstamtsablieferungen bedeutet, daß man zuerst alle circa 50 Ablieferungen der einzelnen Forstämter nach Provenienzen hätte trennen müssen. Dann erst wäre eine endgültige Verzeichnung möglich gewesen, da in fast jeder Ablieferung Unterlagen der Nachbar- und Vorgängerforstämter enthalten waren. Bei einem ungefähren Archivalienumfang von 150-200 lfd.m und circa 130 Provenienzen wäre ein eigener Magazinraum zur Sortierung nötig gewesen.
3) Eine Trennung der Provenienzen als ersten Schritt und die nachfolgende Verzeichnungsaktion hätte die Benutzbarkeit des Bestands für die Behörde und auch für Nutzer für mehrere Jahre unmöglich gemacht, da die ursprünglichen Ablieferungslisten nicht mehr benutzbar und kurrent gewesen wären.
4) Zahlreiche Archivalien (siehe Aufstellung oben) sind bei mehreren Provenienzstellen entstanden bzw. fortgeführt worden. Bei einer physischen Trennung der Akten nach Provenienzen hätte jede einzelne Archivalie nur einer Provenienzstelle zugewiesen werden können. Wie im Staatsarchiv Sigmaringen bisher geschehen, wäre sie der Provenienz zugewiesen worden, bei der sie den letzten Zuwachs erhalten hatte. Aber man hätte sich auch für die Ablieferungsprovenienz oder die Provenienzstelle, bei der die Archivalie den umfangreichsten Zuwachs erhielt oder auch für die Provenienzstelle, bei der sie zuerst entstand, entscheiden können. Bei dem gewählten Verfahren der virtuellen Bestandsbildung können hingegen einzelne Archivalien verschiedenen Provenienzen zugeordnet werden (siehe Liste oben). Eine Archivalie, die bei mehreren Provenienzstellen geführt wurde, erscheint nun auch in mehreren Findbüchern. Virtuelle Bestandsbildung ist daher die Perfektionierung des Provenienzprinzips.
5) Der Nutzer ohne detaillierte Kenntnis der Verwaltungsgeschichte kann bei Fragestellungen, die einen Zeitraum umfassen, der von einer Behördenneuorganisation nicht direkt betrof fen ist, auf diesem Wege leichter einzelne Archivalien finden. Denn er hat alle Unterlagen der Provenienzstelle in einem Findbuch mit Vor- und Nachakten vor sich liegen. Er muß nicht berücksichtigen, daß möglicherweise Akten bei der Nachfolgebehörde weitergeführt worden sein könnten und daher beim Findbuch der Nachfolgebehörde noch relevante Archivalien erfaßt sind.
Enthält:
Der Bestand enthält Schriftgut zu Statistik, Forstorganisation, Forstvisitation, Leseverein, Besitzstand, Rechte und Lasten, Holznutzung, Nebennutzungen, Arbeitsdienstlager, Jagd- und Fischereipolizei und Vogelschutz, Forstschutz in Privatwaldungen und Steuerwesen. Die Bereiche Registratur, Staatsforstpersonal, Wirtschaftseinrichtung, Wegbau, Jagd, Fischerei und Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen sind weniger gut dokumentiert. Gänzlich fehlen Unterlagen zur Geschichte der Behörde, Kulturen, Arbeiterversicherung und Rechnungswesen.
Der Gesamtbestand der Ablieferung des Forstamts Mochental umfaßt 2,3 lfd.m mit 94 Archivalien.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.