Bischof Johannes [II. von Brunn] von Würzburg gestattet Bürgermeister und Rat (proconsulibus et consulibus) der Stadt Hall (Halle) oder den von ihnen eingesetzten Heiligenpflegern, außerhalb der Mauern der Stadt beim Langenfelder Tor (prope valvam seu portam vulgariter dictam zum Langen Felde) von den bisher durch Gläubige zusammengebrachten oder in Zukunft noch zusammenzubringenden Geld- und sonstigen Spenden eine Kapelle zu erbauen und spätere Stiftungen von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, die sich zum Bau nicht eignen, zur Ausstattung einer Pfründe zu verwenden, ohne daß irgend jemand dies verhindern darf. Wenn der Zustrom der Gläubigen nach Einrichtung der Pfründe sich fortsetzt, behält sich der Aussteller seinen gebührenden Anteil an den Einkünften vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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