Hans Craft aus Rudersberg, wegen der Entleibung des Hans Jeutter aus Öschelbronn zu Winnenden gef., jedoch auf Fürsprache und Fürbitte einiger Herren, auch der Meister seines Handwerks sowie seiner Freunde und Verwandten unter bestimmten Bedingungen wieder freigel., u.a. auch mit der Auflage, für 100 fl Bürgschaft zu leisten und die evtl. Forderungen der Verwandten des Getöten zu befriedigen, stellt für den Fall, daß er das Geld nicht zahlen kann, 6 Bürgen, die sich verpflichten, auf gütliche oder gerichtliche Anforderung die gen. Summe zu entrichten. Sie haften dafür mit ihren liegenden und fahrenden Gütern. - Bürgen: 1) Hans Schedelin 2) Jörg Ketzler, Müller 3) Hans Ruck 4) ... Schedelin, alle seßhaft zu Rudersberg 5) Hans Biler 6) Hans Laur, seßhaft Im Hof, zum Amt Rudersberg gehörig.