Kaiser Rudolf II. bestätigt die Mitvormundschaft des Schenken Albrecht zu Limpurg über die minderjährigen Kinder des Grafen Georg Friedrich zu Hohenlohe-Waldenburg nach der Wiederverheiratung der Dorothea, Gräfin zu Hohenlohe, geb. Reuß von Plauen, als Obervormund und nach dem Tode des Grafen Philipp zu Hohenlohe und des Grafen Emich zu Leiningen, nachdem vor dem Reichskammergericht wegen der Ersatzung solcher Curatel Streit entstanden war. Als Mitvormünder wird auch bestellt Ludwig Eberhard, Graf zu Hohenlohe, neben den bisherigen Vormündern Gottfried, Graf zu Öttingen, und Eberhard, Schenk zu Limpurg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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