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Hans Hauber aus Neckarhausen, zu Nürtingen gef., weil er im allgemeinen ein liederliches Leben geführt, im besonderen jüngst nachts zwischen 9 und 10 Uhr eine ehrbare Frau in Abwesenheit ihres Ehemannes unsittlich belästigt hatte, jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seiner Frau und Mutter statt strenger Bestrafung vor die Wahl gestellt, entweder ein Strafrechtsverfahren zu erwarten oder sein Vergehen einige Zeit im Turm zu verbüßen, danach keine Waffen mehr zu tragen, offene Zechen zu meiden, sich ehrsam zu verhalten, auch sich wegen etwaiger Ansprüche der belästigten Frau oder ihren Angehörigen auf Erfordern vor Gericht zu verantworten und für alles mit 50 lb h zu bürgen, gelobt unter Eid, die Strafbestimmungen zu befolgen und schwört U. Bürge (um 50 fl): Hans Rueff aus Neckarhausen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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