Vorstellung der Oberräte anläßlich einer in der Michel Scherer'schen Einkindschaftsstreitigkeit ergangenen immediaten Resolution, diese ex officio abzutun, daß sie in strittigen Privatsachen nicht ex officio sprechen dürfen, mit Resolution, nach welcher eine Generalverordnung, wodurch die temere litigantus mit ernstlichen Strafen bedroht werden, zu erlassen