Blasius Lyring aus Stuttgart, wegen strafbarer Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Ehefrau Bitten mit der Auflage freigel., ohne obrigkeitliche Erlaubnis fortan keine Wehr mehr zu tragen, auch offene Zechen zu meiden und gegen jedermann, der wegen seiner Straftat Anspruch an ihn hätte, rechtlich einzustehen, gelobt dies eid lieh und schwört U.