Hans Heltzing, derzeit wohnhaft zu Vollmaringen [Kr. Horb], wegen schuldhafter Handlungen, begangen zu Vollmaringen, in das Gef. des Wolff von Gültlingen, Ritter, Erbkämmerer, österreichischer Rat, Obervogt zu Nagold und Wildberg und Herr zu Vollmaringen, eingeliefert, sodann im Turm zu Nagold gef., jedoch auf Fürbitten frommer und ehrbarer Leute mit der Auflage freigelassen, an Wolf von Gültlingen 2 Frevel = 4 fl zu bezahlen, das Dorf Vollmaringen mit Weib und Kindern binnen 14 Tagen zu verlassen und das Gebiet des Gültlinger ohne dessen Erlaubnis nicht mehr zu betreten, nimmt diese Artikel an und schwört U.