Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen. Dort können Sie Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit ändern.
Zentrale Dienstvorschriften der Bundeswehr (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
seit 01.04.1967 Führungsstab der Streitkräfte (Fü S)
Vorläufer:
Amt Blank Abteilung II Militärische Abteilung
Aufgaben und Organisation:
Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr. Er ist militärischer Berater des Bundesministers für Verteidigung (bis 30.12.1961) / der Verteidigung (seit 30.12.1961) und der Bundesregierung.
Er ist dem Minister für die Entwicklung und Realisierung der Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung verantwortlich. Er ist Gesamtverantwortlicher für die Bundeswehrplanung im BMVg und militärischer Berater des Ministeriums und der Bundesregierung.(Vgl. "Blankeneser Erlass" vom 21. März 1970). In diesem Zusammenhang hat er Weisungsrecht gegenüber den Inspekteuren von Heer, Luftwaffe, Marine, Sanitätsdienst der Bundeswehr und der Streitkräftebasis. Im Rahmen seiner Aufgaben ist er weisungsbefugt gegenüber den Inspekteuren, jedoch nicht befehlsbefugt im Sinne eines truppendienstlich Vorgesetzten.
Er ist Vorsitzender des Militärischen Führungsrates, des Rüstungsrates und des Einsatzrates der Bundeswehr.
Militärischer Führungsrat (MFR)
Beratungsgremium der höchsten militärischen FÜhrer zur kollegialen Behandlung der streitkräftegemeinsamen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und Beratungsgremium zur Unterrichtung der Leitung des BMVg. Der Militärische Führungsrat kann allgemein als Führungsgremium der deutschen Streitkräfte auf ministerieller Ebene gelten.
Der MFR hatte und hat keine Befehlsgewalt. Mitglieder des MFR waren zunächst (nach der Umgliederung in Führungsstäbe) der Generalinspekteur der Bundeswehr, die Inspekteure der Teilstreitkräfte und der Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr. Der Stellvertreter des Generalinspekteurs nimmt ebenfalls an den Sitzungen teil, seit 1973 als Mitglied des MFR.
Der MFR besteht 2005 aus dem Generalinspekteur der Bundeswehr, dem Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr und Inspekteur der SKB, den Inspekteuren der Teilstreitkräfte und des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr, dem Inspekteur der Streitkräftebasis.
Rüstungsrat
Das Beratungsgremium richtet seit 2000 die Material und Ausrüstungsplanung der Bundeswehr an ihren notwendigen Fähigkeiten aus. Es steuert bereichsübergreifend die Ausrüstungsplanung der Bundeswehr und bereitet Rüstungsentscheidungen vor. Die Vorschläge der Teilstreitkräfte und die verfügbaren Ressourcen bilden dabei eine wichtige Grundlage für die Entscheidungsfindung. Ziel der Erörterungen im Rüstungsrat ist eine gemeinsame Willensbildung als Basis für Entscheidungen des Generalinspekteurs bzw. für Empfehlungen des Generalinspekteurs bei bedeutenden Einzelprojekten an die Leitung des BMVg.
Dem Rüstungsrat gehören der Generalinspekteur, der Hauptabteilungsleiter Rüstung, die Inspekteure der Teilstreitkräfte, des Sanitätsdienstes und der Streitkräftebasis, die Abteilungsleiter Wehrverwaltung, Infrastruktur und Umweltschutz sowie Haushalt, der Direktor Informationstechnik und der Chefcontoller.
Einsatzrat
Seit Oktober 2002 unterstützt er den Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt bei der Planung, Vorbereitung und Führung von Einsätzen der Bundeswehr. Er bereitet für die Leitung des BMVg Entscheidungen von grundsätzlicher und wesentlicher Art für die Planung, Vorbereitung und Führung von Einsätzen der Bundeswehr im Frieden vor. Er führt Abstimmungen über die hierfür erforderlichen Maßnahmen des Ministeriums sowie der militärischen und zivilen Organisationsbereiche durch und erstellt Grundlagen für die im Ministerium zu treffenden Entscheidungen. Die Arbeit des Einsatzrates wird durch den bereits existierenden Koordinierungsstab Einsatzaufgaben (KSEA) unterstützt, der sich mit nachrangigen Fragen der Einsatzplanung und -durchführung befasst. Der nun erfolgte Schritt unterstellt dem Generalinspekteur somit erstmals eine nachgeordnete Kommandobehörde der Streitkräfte.
Dem Generalinspekteur wird der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos (EinsFüKdo) für den Einsatz - nicht truppendienstlich - unterstellt. Mitglieder des Einsatzrates sind der Generalinspekteur, Der Hauptabteilungsleiter Rüstung,der Stellvertreter des Generalinspekteurs, der Stellvertreter des Generalinspekteurs und Inspekteur der SKB (in seiner Funktion als Inspekteur der SKB), die Inspekteure der Teilstreitkräfte und des Sanitätsdienstes, die Abteilungsleiter der zivilen Abteilungen im BMVg und der Direktor Informationstechnik. Der Leiter des Planungsstabes und der Chef des Stabes Fü S sind zur Teilnahme an den Sitzungen des Gremiums berechtigt.
Der Führungsstab der Streitkräfte (Fü S) ist der Arbeitsstab des Generalinspekteurs. Auch den Fü S charakterisiert die allen Führungstäben gemeinsame Doppelfunktion von Ministerialabteilung einerseits und Führungsinstrument des Generalinspekteurs andererseits. Er entwickelt die Gesamtplanung der militärischen Verteidigung, konzipiert die Grundlagen der Militärpolitik, steuert die Einsatzplanung und Einsatzführung der Bundeswehr und erarbeitet die Grundsätze für Führung, Erziehung und Ausbildung der Soldaten. Außerdem nimmt er teilstreitkräfteübergreifende Aufgaben v.a. auf den Gebieten des Personalwesens, der Rüstung und der Logistik wahr.
Im NATO-Bündnis- bzw. Verteidigungsfall geht die operative Führung des Feldheeres und der entsprechenden Verbände der Luftwaffe und Marine an die zuständigen NATO-Stäbe über. Die Einschränkungen der nationalen Befehls- und Kommandogewalt gelten nicht für die Truppen, die der NATO nicht assigniert sind. Außerdem bedeuten die NATO-Befugnisse keine endgültige Abtretung nationaler Rechte, sondern es handelt sich um eine vorübergehende Übertragung von Hoheitsbefugnissen gemäß Art. 24 Abs. 1 GG, die die Militärhoheit der Bundesrepublik über ihre Streitkräfte grundsätzlich bestehen lässt.
Bereits in der Planungs- und Aufbauphase der Bundeswehr nahm der Gesamtstreitkräftegedanke breiten Raum ein und wurde zum leitenden Prinzip. Von Anfang an sollte die Gefahr des "Teilstreitkräfteegoismus" gebannt werden.
So bestand bereits im "Amt Blank" ab 1952 eine die Gesamtstreitkräfte umfassende "Militärische Abteilung" (Abteilung II), die generell für alle militärischen Planungsaufgaben zuständig war:
Abteilung II Militärische Abteilung
- Unterabteilung 1 Personalwesen
- Unterabteilung 2 Allgemeine Verteidigungsfragen
- Unterabteilung 3 Streitkräfte
- Unterabteilung 4 Logistik
- Unterabteilung 5 Heer
- Unterabteilung 6 Luftwaffe
- Unterabteilung 7 Marine
Diese Gliederung fand sich auch in der Anfangszeit des Bundesministeriums für Verteidigung nach dessen Errichtung (07.06.1955) ab Ende 1955 wieder (Stand 20.09.1955):
Abteilung II Militärische Abteilung
- Unterabteilung 2 Allgemeine Verteidigungsfragen
- Unterabteilung 3 Streitkräfte
- Unterabteilung 5 Heer
- Unterabteliung 6 Luftwaffe
- Unterabteilung 7 Marine
Eine Änderung der Organisationsstruktur erfolgte mit der Ministerweisung vom 14. November 1955. Durch sie traten neben die (neue) Abteilung IV Streitkräfte (ehem. Unterabteilung 3) die ehemaligen Unterabteilungen Heer, Luftwaffe und Marine als selbständige Abteilungen V, VI und VII. Sämtliche Abteilungen standen nebeneinander; eine Überordnung der Abteilung IV Streitkräfte erfolgte nicht.
Die Abteilung IV Streitkräfte gliederte sich 1955 wie folgt:
Unterabteilung IV A Führung
Unterabteilung IV B Innere Führung
Unterabteilung IV C Ausland/Inland
Unterabteilung IV D Organisation, Ausbildung
Unterabteilung IV E Logistik
Unterabteilung IV F Fernmeldewesen
Unterabteilung IV G Militärisches Territorialwesen
Unterabteilung IV H Gesundheitswesen
Unterabteilung IV J Sicherheit (ab 16.01.1956)
Diese zeitweise Gliederung in neun Unterabteilungen veränderte sich durch mehrere Ausgliederungen: Nach der Verselbständigung der "Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr", der Ausgliederung der Territorialverteidigung im "Amt für Territoriale Verteidigung" und der Errichtung einer Anzahl von nachgeordneten "Zentralen Militärischen Dienststellen der Bundeswehr", die die Abteilung IV Streitkräfte von Exekutivaufgaben entlasteten, gewann die Abteilung IV Streitkräfte ihre bis heute gültige Grundgestalt. Zu der klassischen Aufteilung in die Führungsgrundgebiete Personal/Innere Führung, Nachrichtenwesen, Führung/Ausbildung, Organisation, Logistik und Fernmeldewesen/Elektronik kam ab 1970 der Arbeitsbereich Führung und Militärpolitik hinzu.
Im Zuge der Errichtung der Führungsstäbe ging aus der Abteilung IV Streitkräfte der "Führungsstab Bundeswehr" (Fü B) mit Wirkung vom 01. Juni 1957 hervor (Minstererlass vom 20.05.1957: "Umgliederung der militärischen Abteilungen des Minsteriums"). Der Leiter des neugeschaffenen Fü B führte die Bezeichnung "Generalinspekteur der Bundeswehr".
Die "Unterabteilungen" im Fü B blieben mit dieser Bezeichnung bis zum 31.03.1971 bestehen; ab dem 01.04.1971 tragen sie die Bezeichnungen "Stabsabteilungen".
Mehrere Aus- und Umgliederungen führten zu den bis heute (2005) beibehaltenen Sachgebieten und Zuständigkeiten.
So verschwanden die Unterabteilungen G und H; die Unterabteilungen A, B und C wurden umgegliedert.
Eine Vielzahl der Kompetenzen der Unterabteilung C wurden auf andere Unterabteilungen verteilt:
Der Unterabteilung A wurden vor allem die militärpolitischen und NATO-Kompetenzen. Der neugeschaffenen Stabsabteilung VII wurde der Bereich Inland übertragen. Die Unterabteilung J erhielt den Bereich Dokumentation und Attachéwesen und deckte als neue Stabsabteilung II das Führungsgebiet Nachrichten ab.
Schließlich deckte die Unterabteilung C ab 1958 als neue Stabsabteilung III das Führungsgrundgebiet Führung, Ausbildung und Organisation ab.
Die Unterabteilung B ging in die neugeschaffene Stabsabteilung I über.
Nach der Neustrukturierung in Führungsstäbe entstand im wesentlichen folgende Organisationsstruktur für den Fü B (Stand 10.01.1958):
Generalinspekteur der Bundeswehr (GenInsp BW)
Chef des Stabes im Fü B
Unterabteilung I Personal, Innere Führung
Unterabteilung II Ausland, Militärische Sicherheit
Unterabteilung III Führung, Ausbildung
Unterabteilung IV Organisation
Unterabteilung V Logistik
Unterabteilung VI Fernmeldewesen
Unterabteilung VII Allgemeine militärische Fragen
Weitere Entwicklungsschritte der Organisation des Fü B bzw. Fü S waren:
Stand 15.09.1959:
GenInsp BW
Chef des Stabes Fü B
Unterabteilung I Personal, Innere Führung
Unterabteilung II Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Unterabteilung III Führung, Ausbildung
Unterabteilung IV Organisation
Unterabteilung V Logistik
Unterabteilung VI Fernmeldewesen, Elektronik
Unterabteilung VII Allgemeine militärische Fragen
Stand 01.08.1960:
GenInsp BW
Chef des Stabes Fü B
Unterabteilung I Personal, Innere Führung
Unterabteilung II Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Unterabteilung III Führung
Unterabteilung IV Organisation
Unterabteilung V Logistik
Unterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik
Unterabteilung VII Ausbildung, Wehraufklärung
Stand 01.04.1962:
GenInsp BW
Chef des Stabes Fü B
Unterabteilung I Personal, Innere Führung
Unterabteilung II Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Unterabteilung III Führung
Unterabteilung IV Organisation
Unterabteilung V Logistik
Unterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik
Unterabteilung VII Ausbildung, psychologische Kampfführung und Wehraufklärung
Mit Wirkung vom 10. Februar 1964 wurde das Amt des Stellvertretenden Generalinspekteurs geschaffen.
Stand 08.10.1964:
GenInsp BW
Stellvertretender Generalinspekteur (ab 10. Februar 1964)
Chef des Stabes Fü B
Unterabteilung I Innere Führung, Personal
Unterabteilung II Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Unterabteilung III Führung
Unterabteilung IV Organisation und Ausbildung, Infrastruktur
Unterabteilung V Logistik
Unterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik
Unterabteilung VII Allgemeine Wehrfragen
Unterabteilung VIII Planung
Mit Wirkung zum 01. August 1965 wurden im Bundesministerium für Verteidigung drei Hauptabteilungen errichtet. Der Fü B wurde, wie die Teilstreitkräfte und die Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens (InSan), als "Abteilung Streitkräfte" (Abt S) der Hauptabteilung I - Militärische Angelegenheiten eingegliedert (Ministererlass vom 29.07.1965). Die Leitung der Hauptabteilung I und der Abt S lagen gemeinsam in der Hand der GenInsp BW. Die Abt S ist sein Arbeitsstab.
Stand 01. August 1965:
(Hauptabteilung I - Militärische Angelegenheiten)
GenInsp BW
Stellvertretender GenInsp
Abteilung Streitkräfte (Abt S) ( Leitung wird vom GenInsp BW wahrgenommen)
Chef des Stabes Abt S
Unterabteilung I Innere Führung, Personal
Unterabteilung II Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Unterabteilung III Führung
Unterabteilung IV Organisation und Ausbildung, Infrastruktur
Unterabteilung V Logistik
Unterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik
Unterabteilung VII Allgemeine Wehrfragen
Unterabteilung VIII Planung
Außerhalb der Linienorganisation (seit 01.04.1965):
Mit Wirkung vom 1. April 1967 wird die Bezeichnung Abt. S in "Führungsstab der Streitkräfte" (Fü S) geändert. Die zwischen den Funktionen des Generalinspekteurs als Hauptabteilungsleiter I und Abteilungsleiter S bestehende Personalunion wird aufgehoben. Stattdessen werden die Funktionen des Abteilungsleiters S und des Stellvertretenden Generalinspekteurs zusammengefasst. Der Stellvertretende Generalinspekteur ist somit zugleich Leiter des (neuen) Fü S.
Stand 01.04.1967:
(Hauptabteilung I - Militärische Angelegenheiten)
GenInsp BW
Stellvertretender GenInsp und Leiter Fü S
Führungsstab Streitkräfte (Fü S) ( Leitung wird vom Stellvertretenden GenInsp wahrgenommen)
Chef des Stabes Fü S
Unterabteilung I Innere Führung, Personal
Unterabteilung II Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Unterabteilung III Führung
Unterabteilung IV Organisation und Ausbildung, Infrastruktur
Unterabteilung V Logistik
Unterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik
Unterabteilung VII Allgemeine Wehrfragen
Unterabteilung VIII Planung
Von März 1969 bis März 1971 bestand eine Zweiteilung des Amtes des Chefs des Stabes Fü S.
Stand 01.03.1969:
GenInsp BW
Stellvertretender GenInsp und Leiter Fü S
Chef I des Stabes Fü S:
Unterabteilung I Innere Führung, Personal
Unterabteilung II Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Unterabteilung III Führung, Ausbildung
Unterabteilung IV Organisation, infrastruktur
Unterabteilung V Logistik
Unterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik
Chef II des Stabes Fü s:
Unterabteilung VII Allgemeine Wehrfragen
Unterabteilung VIII Planung, Planungshilfen
Unterabteilung IX Militärpolitik, Führungs- und Planungsgrundlagen
Die Bezeichung "Unterabteilung" fiel ab dem 01.04.1971 weg. Seither tragen sie die Bezeichnung "Stabsabteilungen".
Stand Januar 1971:
GenInsp BW
Stellvertretender Generalinspekteur
Chef des Stabes Fü S
Stabsabteilung I
Innere Führung, Personal, Ausbildung
Referat 1 Personelle Grundsatzforderungen
Referat 2 Personalplanung
Referat 3 Grundsätze der Inneren Führung, Soldatische Ordnung
Bereitschaftszentrum der Bundeswehr mit Lage- und Alarmzentrum
Beauftragter für Erziehung und Bildung beim Generalinspekteur der Bundeswehr (BEBGenInsp;
ab 1972 auch Planungsgruppe Hochschule Bw) (Von 1975 bis 1987 wurde die Aufgabe Beauftragter für Erziehung und Bildung beim Generalinspekteur der Bundeswehr vom Stabsabteilungsleiter I wahrgenommen. Sonderbeauftragter für die Hochschulen der Bundeswehr war zu diesem Zeitpunkt der Stellvertreter des Stabsabteilungsleiter I.)
In der Zeit von 1971 bis 2000 blieb die Organisationsstruktur des Fü S im Wesentlichen stabil.
Mit Übernahme der neuen Struktur nach der Bundeswehrreform 2000 gliederte sich der Fü S wie folgt:
2000
GenInsp BW
Stellvertretender GenInsp
Chef des Stabes Fü S (die Referate Fü S/Stationierung, Fü S Pers/Z und Fü S/Uni BW sind ihm direkt zugeordnet)
Referat 5 Beiträge zum Haushalt und zur Finanzplanung
Referat 6 Planungskontrolle Rüstung
Stabsabteilung Fü S V
Einsatz Bundeswehr (4 Referate)
Referat 1 Grundlagen Einsatz/Übungen
Referat 2 Einsatzplanung
Referat 3 Einsatzführung
Referat 4 Lageführung
2005 ist folgende Struktur relevant:
GenInsp BW
Stellvertretender GenInsp
Chef des Stabes Fü S (die Referate Fü S/Stationierung, Fü S Pers/Z und Fü S/Uni BW sind ihm direkt zugeordnet)
Stabsabteilung Fü S I
Innere Führung, Personal, Ausbildung (6 Referate)
Referat 1 Personelle Grundsatzforderungen
Referat 2 Grundlagen für die Personalplanung, Personallage und Nachwuchslage der Soldaten und des Zivilpersonals der Streitkräfte
Referat 3 Innere und soziale Lage der Streitkräfte
Referat 4 Innere Führung
Referat 5 Grundsatzangelegenheiten der Ausbildung der Streitkräfte
Referat 6 Truppenausbildung, Reservisten
Stabsabteilung Fü S II
Militärisches Nachrichtenwesen (6 Referate)
Referat 1 Grundsatzangelegenheiten und Konzeption des Militärischen Nachrichtenwesens
Referat 2 Strategische Aufklärung; Sicherheitsoffizier Fernmelde-, Elektronische- und Sonderaufklärung; Beauftragter des Inspekteurs der Luftwaffe für Militärische Nachrichtenwesen
Referat 3 Nationale Risikobeurteilung; Lage anderer Staaten; Beauftragter des Inspekteurs des Heeres für Militärische Nachrichtenwesen
Referat 4 Militärische Sicherheit; Beauftragter des Inspekteurs der Marine für Militärische Nachrichtenwesen
Referat 5 Angelegenheit ausländischer Militärattachés; Lage anderer Staaten
Referat 6 GeoInformationswesen der Bundeswehr; Navigation in der Bundeswehr
Referat 3 NATO; Euro Atlantischer Partnerschaftsrat (EAPC); Grundsatzfragen der militärpolitischen Interessenvertretung in diesen Organisationen; Partnerschaft für den Frieden
Referat 4 EU; WEU; Grundsatzfragen der militärpolitischen Interessenvertretung in diesen Organisationen; Europabeauftragter des Verteidigungsministeriums
Referat 1 Grundsatzangelegenheiten der militärischen Organisation; Geschäfts- und Schriftverkehr in den Streitkräften; Dienstvorschriften und Standartisierungsübereinkommen; Führungsmeldung
Referat 2 Organisation Streitkräftebasis
Referat 3 Koordination der Stationierung der Bundeswehr und Liegenschaftsnutzung; Stationierung der Streitkräftebasis
Referat 4 Grundsatzangelegenheiten der Infrastruktur der Streitkräfte; Infrastrukturbedarf und-planung der Streitkräfte
Referat 5 Grundlagen Nationale Territoriale Aufgaben; Zivil-Militärische Zusammenarbeit; Feldjägerwesen
Der Generalinspekteur
Die Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen dem Führungsstab der Bundeswehr, den Teilstreitkräften und den anderen Abteilungen des Ministeriums war von Anfang an von zentraler Bedeutung.
Von Beginn an war eindeutig, dass in Fragen der Ausbildung, der Organisation, der Führung und der Militärpolitik der Fü B als die für diese Grundfragen der gesamten Bundeswehr zuständige Instanz gelten musste. Schwieriger war die Unterscheidung zu treffen in den Bereichen Rüstung, Personalwesen, Logistik und Planung, weil hier vornehmlich auch spezifische Fragen der Teilstreitkräfte auftraten.
Die Entwicklung begann mit der Ernennung des Leiters der Abteilung IV Streitkräfte im Bundesministerium für Verteidigung im Februar 1957 zum Vorsitzenden des Militärischen Führungsrates. Damit verbunden war die Ernennung zum ranghöchsten Soldaten der Bundeswehr, der die Amtsbezeichnung "Generalinspekteur" erhielt. Durch Ministerweisungen bzw. Staatssekretärserlass vom 01. Juni 1957 und vom September 1960 wurde der mit diesem Titel verbundene Anspruch des Amtes, der aber keineswegs Art und Umfang der Aufgabe entsprach, unterstrichen. Der Generalinspekteur erhielt Weisungsrecht gegenüber den Teilstreitkräften bzw. der Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens auf den (größtenteils unstrittigen) Bereichen Ausbildung, Führung, Organisation, Versorgung und Ausrüstung. Somit erwuchsen dem Generalinspekteur und seinem Arbeitsstab Fü B unter dem Gesamtstreitkräfteaspekt eine Vielzahl die Bundeswehr in ihrer Gesamtheit betreffende Aufgaben. Außerdem kamen Grundsatzaufgaben aus den vier Führungsgrundgebieten hinzu.
Exkurs Führungsgrundgebiete:
1957 wurden die Führungsstäbe Fü B (Bundeswehr), Fü H (Heer), Fü L (Luftwaffe), Fü M (Marine) und die InSan (Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens) geschaffen. Sie wurden wie jede andere Abteilung in Unterabteilungen und Referate gegliedert, blieben jedoch besonders auf die militärischen Aufgabenstellungen ausgerichtet. Sie umfassten somit die jedem militärischen Stab eigenen Führungsgrundgebiete
G 1 (A 1) Personal
G 2 (A 2) Nachrichten
G 3 (A 3) Führung, Einsatz, Organisation
G 4 (A 4) Logistik, Versorgung
Von diesem Schema abweichend war lediglich Fü B organisiert.
Mit der Übertragung des Weisungsrecht und der anderen Aufgaben ist das Problem der Kompetenzabgrenzungen jedoch nicht gelöst. Wie in den Organisationserlassen von 1957 und 1960 weiterhin festgelegt wurde, bleiben die Inspekteure der Teilstreitkräfte und der Chef des Sanitäts- und Gesundheitswesens für ihren jeweiligen Bereich truppendienstlich stets voll verantwortlich; der Generalinspekteur ist somit gegenüber den Inspekteuren nicht befehlsbefugt im Sinne eines truppendienstlich Vorgesetzten. Äußerdem hat der Generalinspekteur der Bundeswehr nicht das alleinige Vortragsrecht beim Bundesminister. Die Inspekteure von Heer, Luftwaffe und Marine sowie der Chef des Sanitäts- und Gesundheitswesens besitzen dieses Recht ebenfalls.
Somit ist der Generalinspekteur samt seinem Stab kaum mehr als "Erster unter Gleichen".
Nicht weniger erschwert wird seine Stellung durch die Eigenständigkeit der Kommandierenden Generale von Heer und Luftwaffe und entsprechender Kommandobehörden der Marine, die operativ der NATO und truppendienstlich dem Minister unterstehen.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben besitzt der Generalinspekteur mehrere Rechte:
a) Das Inspektionsrecht im Auftrag des Ministers gegenüber den Streitkräften mit der Befugnis als Generalinspekteur im eigenen Namen aufzutreten. Er verwendet insoweit den Briefkopf "Bundesministerium der Verteidigung" und darunter "Generalinspekteur der Bundeswehr".
b) Das Weisungsrecht als ministerielle Instanz gegenüber den Inspekteuren und dem Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens zur Entwicklung und Realisierung einer Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung. Insoweit ist der Generalinspekteur Hauptabteilungsleiter und Vorgesetzter der Inspekteure nach Ѓ 3 Vorgesetztenverordnung.
c) Das Recht, als ministerielle Instanz in grundsätzlichen Angelegenheiten, die alle Streitkräfte gemeinsam betreffen, an die Streitkräfte unmittelbar Weisungen, Richtlinien und Befehle auf der Grundlage der vom Minister gebilligten Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung zu geben.
Der gesamte Aufgabenkatalog hatte dem Fü B eine Reihe nichtministerieller Aufgaben aufgebürdet. Die Unterabteilungen und Referate des Fü B erhielten die Grundfragen der Ausbildung, Erziehung, Inneren Führung und Versorgung als Arbeitsgebiete zugewiesen. Für die andere große Zahl an Hilfs- und Viorbereitungsaufgaben, Sonderaufgaben und Grundlagenarbeiten wurden die Zentralen Militärischen Dienststellen der Bundeswehr (ZMilDBw) errichtet (Vg. Ausarbeitung ZMilDStBW.sxw). Sie unterstehen bis 1964 dem Fü B, danach dem Stellvertretenden Generalinspekteur unmittelbar.
Generalinspekteure der Bundeswehr (seit 01.04.1957):
01.04.1957 - 31.03.1961 General Adolf Heusinger
01.04.1961 - 31.12.1963 General Friedrich Foertsch
01.01.1964 - 24.08.1966 General Heinz Trettner
25.08.1966 - 31.03.1972 General Ulrich de Maizière
01.04.1972 - 30.11.1976 Admiral Armin Zimmermann
30.12.1976 - 11.12.1978 General Harald Wust
12.12.1978 - 31.03.1983 General Jürgen Brandt
01.04.1983 - 30.09.1986 General Wolfgang Altenburg