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Bernhard Brügel von Stuttgart, wegen aufrührerischer Reden, wofür er strenge Strafe wohl verdient gehabt hätte, zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verspricht mit einem Eid, sich künftig den Bart nicht mehr zu scheren oder scheren zu lassen, keine Zeche mehr zu betreten und keine Waffe mehr zu tragen. Er hatte in der Zeit, als Hz. Ulrich ins Land eingefallen war, gesagt, wenn die Reichen aus der Stadt gehen wollten, würden "wir die mit Stenken fassen und by unns behaltten", und zu Burkhard Fürderer, Vogt zu Stuttgart, als dieser ihm einen Botengang auftrug, dem er sich widersetzte: "Wollann, es wirtt villycht bald ain Ortt [Ende] nemen".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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